Hallo ich möchte hier mit dem Gesetz zur Tierquälerei argumentieren. Dies ist in Deutschland klar geregelt.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html
Somit ist Tierquälerei das töten eines Tieres ohne vernünftigen Grund.
Zu §17 1
Ein Angler kann diesen Tatbestand natürlich subjektiv erfüllen, jedoch ist der Tatbestand objektiv im Falle einer Tötung viel mehr die sinnvolle Verwendung für Mensch und Tier. Zudem im vergleich zur professionellen Fischzucht, der Fisch wird nach dem Fang hier gemäß Fischerei-Ordnung mit einem Schlag unverzüglich betäubt und waidgerecht getötet.
Zu §17 2
2a . Auch dieser Tatbestand kann unabhängig des Angelns von jedem Menschen erfüllt werden. Somit ist dieser Tatbestand subjektiv möglich. Objektiv jedoch geht ein Angler stets äußerst respektvoll mit der lebenden Kreatur um und versucht jedwedes Leid erdenklich zu vermeiden.
Somit sollte die Rohheit und die erheblichen Schmerzen welche den Satz begründen ganz klar verneint werden.
2b . wiederholende oder länger erhebliche Schmerzen zufügen
Dies sollte eigentlich jedem Angler fern liegen, schließlich tötet man den Fisch WAIDGERECHT nach dem Fang oder lässt ihn wieder frei. Somit sollte auch das nicht gegeben sein.
Bitte entschuldige, aber muss die Frage überhaupt noch gestellt werden heutzutage? Meinst Du nicht wenn das Angeln auf Fische eine Tierquälerei darstellen würde, dass es nicht schon lange verboten wäre? Eben damit es auch sicher keine Tierquälerei ist muss jeder Angler einen Kurs absolvieren der DEUTLICH intensiver ist als der zum Erlangen des Führerscheins.
www.raubfischjagd.de
Bernhard Richtsteig