Oftmals sind Angler verunsichert da im Rheinschein die Schonzeiten zunehmen oder sehr kompliziert kommuniziert werden.
Wir erörtern die jetzt vorherrschenden Schonzeiten und was man alles darf oder auch nicht darf.
Am 01.2. begann Schonzeit für Hecht und Zander.
Die beiden Fischarten sind nun geschont, was allerdings nicht bedeutet, dass man nicht mehr mit der Spinnrute losziehen kann. Man darf weiterhin mit Gummifischen, Wobblern und anderen Kunstködern unterwegs sein. Man sollte aber auf die Größe der Kunstköder achten.
Gefangene Hechte und Zander müssen direkt wieder zurück gesetzt werden.
Erlaubt ist immer noch das Spinnfischen auf Barsch, Wels und andere Räuber die noch keine Schonzeit haben.
Auch das Angeln mit natürlichen Ködern ist in dieser Zeit gestattet.
Ab dem 15.04. beginnt die Frühjahresschonzeit und erst ab diesem Datum ist das Spinnfischen untersagt. Ab diesem Zeitpunkt bis zum 31.05. darf nur noch mit natürlichen Ködern ( Wurm, Maden usw) geangelt werden. Auch das Angeln mit Köderfisch ist in dieser Zeit untersagt obwohl der Köderfisch als natürlicher Köder gilt. Angeln mit Fliege ist ganzjährig erlaubt.
Ab dem 01.06.darf man wieder den Angelsport in jeglichen Facetten ausüben.
Ich hoffe wir konnten ein wenig Aufklärung schaffen.
Euer LoRiSo Team