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Der DAV nennt die Sportfischer jetzt Angelfischer

27 Jan, 2022

 

Vorsicht bei der Nomenklatur 

 

Neulich erhielt ich die Nachricht, dass der Landesfischereiverband die Satzungseintragungen ändern lies, von ""Sportfischer"" in ""Angelfischer"".

Somit fühlte ich mich mit aufgefordert mir über diese Begrifflichkeiten Gedanken zu machen, da sich auch die Bezirks-Sportfischerverbände entsprechend umbenennen sollen um das Bild zu vereinheitlichen.

Zu aller erst müsste ich dann allerdings für mich die Bedeutung des ""Sportfischers"" analysieren.

Ein Sportfischer ist für mich ein Freund der Natur, welcher das Erlebnis der traditionellen Nahrungsbeschaffung mit viel Kunstfertigkeit zelebriert und dem darum geht seine Fähigkeiten unter sportlichen Aspekten auszubauen bis hin zur Perfektion. Hierbei geht es weniger um die Nahrungsbeschaffung oder die Entnahme von Fisch aus der Natur. Es geht lediglich darum eine Situation zu ""üben"" und ein Geschick zu ""erlernen"".

 

Der Angelfischer hingegen ist lediglich ein Fischer der mit entsprechender Berechtigung und Bundesfischereikarte Fische mit der Angelrute fängt zur Nahrungsbeschaffung.

 

Dies sollte als Reaktion auf die aktuellen Gerichtsbeschlüsse insbesondere auf den Fall Borken gemünzt ein. Allerdings schneiden sich hier die Verbände nicht nur wie gewohnt ins eigene Fleisch sondern diesmal noch ein gutes Stück tiefer und zwar bis hinunter auf den Knochen.

Schlussendlich sollten die Fischerverbände als Vertretung des Willens und der Ausrichtung der jeweiligen Inhaber der Sportfischereischeins betrachten, anstatt sich von diesen noch weiter zu entfernen als diese ohnehin schon sind. Es kann nicht sein, dass Karpfenangler oder Wallerangler ihren Hobby nur frönen können unter dem Deckmantel der Nahrungsbeschaffung. Es kann auch nicht sein, dass jeder gefangene Zielfisch getötet werden muss.

Der Vorteil des Angelns gegenüber der Jagd ist es, das man es praktizieren kann ohne ein Lebewesen zu töten und wenn man mit dem nötigen Sachverstand herangeht auch so gut wie nicht zu verletzen.

 

Bsp.: Karpfenangeln mit Schonhaken

Viele englische Satzkarpfen wurden mehrere Male gefangen ohne auch nur einen nachgewiesenen Schaden.

 

Statt mit der Meinung der meisten Angler an die Sache heran zu gehen, folgt der Verband in vorauseilendem Gehorsam (ohne auch nur den Beklagten zu irgendeinem Zeitpunkt gehört oder gar unterstützt zu haben) der Meinung diverser Tierschützer die ohne auch nur einen nennenswerten Beleg hierfür anführen konnten dass Fischen mit der Angelrute aus rein sportlichen Zwecke Tierquälerei sei.

Ich bin Angler und auch überzeugter Naturschützer, ich verachte jede Form der Tierquälerei. Aber ich bin ein freier Mensch in einem freien Land ich habe einen Kurs besucht um mit Fischen waidgerecht umgehen zu können. Dies belegt meine Fischereikarte. Da dies mein Hobby ist und ich das in diesem Moment wohl auch besser beurteilen kann als irgendein Pseudo-Tierschützer, ob ich den gefangenen Fisch töten oder besser für Hege, Pflege und Regeneration unserer Artenvielfalt besser seinem Element in vitalen Zustand zurückführe, sollte mir überlassen bleiben und ich würde mir wünschen der DAFV teilt hierbei trotz der eiligen Umbenennung dennoch.

Hierbei beziehe ich mich rein auf freie Gewässer.

Es ist ein vollkommen anderes Thema einen Fisch gezielt zu mästen um ihn in einen Pay-Lake unendlich oft fangen hältern und fotografieren zu lassen.

 

Somit sollte auch klar sein für jeden, der sich ebenfalls die Freiheit nimmt einen maßigen Fisch der Reproduktion zu überlassen.